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Bilder für Webseiten beziehen

Die Frage nach Bildquellen

Open Icon Library 1Bilder für seine Webseite zu bekommen ist nicht ganz so einfach wie es vielleicht aussieht. Das "Abmahngespenst" steht immer mit im Raum. Heerscharen von Anwälten verdienen Geld bei der Durchsetzung der Interessen der Rechteinhaber. Und genau darum geht es in den allermeisten Fällen auch. Um Recht und Gesetz. Das gilt nämlich auch im Internet (auch wenn von Unwissenden manchmal das Gegenteil behauptet wird. So wie ich mit dem "sächlichen Eigentum" meiner Mitmenschen nicht machen kann was ich will sollte ich diese Regel auch auf deren "geistiges Eigentum" übertragen. Die (echt schon gehörte) Argumentation "Was im Internet steht kann ich verwenden." ist reichlich absurd! (» Update 09.02.2014)


 Natürlich kann und will ich hier keine rechtliche Beratung und Einschätzung vornehmen. 

Wie halte ich es nun mit den Bildern?

Meine Bilderquellen

Für Fotos, Icons, Grafiken, ... gibt es im Prinzip ja nur drei Möglichkeiten:

  1. selbermachen
  2. kaufen
  3. kostenlose Quellen nutzen

1. Selbermachen ...

ist die unproblematischste Lösung. Wenn man » § 22 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) - Recht am eigenen Bild - berücksichtigt hat man schonmal viele Möglichkeiten. Nicht alle! Zumindest ist man, wenn das Motiv erlaubterweise aufgenommen wurde, Urheber und Rechteinhaber. Mit einem Bildbearbeitungsprogramm kann man veruchen, das Bild zu gestalten.

Auch für die Erstellung von Icons gibt es einige Programme die brauchbare Resulate liefern. Ein bisschen Übung gehört halt dazu.

2. Kaufen ...

sollte in den meisten Fällen sich nicht lohnen.

3. Kostenlose Quellen ...

o icon lib 2bezieht sich hier natürlch auf die legalen Quellen.

In jedem Falle auch ein Minenfeld. Ich halte es so: "For free" ist für mich erstmal kein Argument. Ich verwende Bilder aus fremden Quellen nur dann, wenn ein für mich nachvollziehbares Bedingungs- und Lizenzangebot vorliegt. Iconsätze kann man z.B. so recht schnell lokalisieren.

Hier ein schönes Beispiel: http://sourceforge.net/projects/openiconlibrary/files/.

Open Icon Library ist eine Sammlung von Icons, die alle unter freien Lizenzen wie bsw. Creative Commons, General Public License (GPL) oder Public Domain stehen und daher (nahezu) uneingeschränkt genutzt werden können.

Drei weitere Quellen (insbesondere auch für Fotos) möchte ich kurz vorstellen.


Pixelio

Hecht Didi01 pixelio.deWebseite » http://www.pixelio.de/

Aus mehreren Gründen für mich erste Wahl. Als deutschsprachiger Anbieter am ehesten zu durchschauen und mit sauber gegliederten und dokumentierten Rechten für die Bildernutzung ausgestattet. Nach einer kostenlosen Registrierung kann man Bilder in "Leuchtkästen" sammeln um dann über eine weitere Verwendung zu entscheiden.

Bei Pixelio werden Nutzungsrechte und Bearbeitungsrechte unterschieden:

  • Nutzungsrechte: rein redaktionell bzw. redaktionell und kommerziell 
  • Bearbeitungsrechte: eingeschränktes Bearbeitungsrecht bzw. erweitertes Bearbeitungsrecht

Die Art der Quellennennung ist eindeutig genannt.

Links:


Wikimedia Commons

Wikimedia commonsWebseite » http://commons.wikimedia.org/wiki/Main_Page?uselang=de

Wikimedia Commons ist eine internationale freie Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien. Auch hier sind die Verwendungsmöglichkeiten klar erklärt. Bilder in Wikipedia greifen z.B. oft auf diese Quelle zurück.
Die Bildersuche ist natürlich nicht so komfortabel in Kategorien möglich aber bei Fotos zum Zeitgeschehen oder technische Objekten sollte man hier fündig werden. Ich habe z.B. die » Bilder meiner Motorräder aus DDR-Zeiten dort gefunden. 

Ein Beachtung von Lizenzmmodellen und eine vernüftige Quellenangabe ist natürlich auch hier zwingend notwendig.

Links:


Freeimages.com

Webseite » http://de.freeimages.com/
Ehemaliger Name: Stock.XCHNG

help Hier scheint es schon etwas komplizierter zu werden. Neben der Seitensprache Englisch sind auch die Bedingungen nicht so einleuchtend (zumindest für mich).

Folgende Infos lese ich persönlich aus den » Nutzungsbedingungen heraus:

  • Die Bilder dürfen in digitaler und gedruckter Form verwendet werden.
  • Neben offensichtlich gesetzeswidriger Nutzung ist ein Verkauf der Bilder nicht elaubt.

Auch hier ist nach einer kostenlosen Registrierung eine Zusammenstellung in Lightboxes möglich. Zu jedem Bild sind ggf. Einschränkungen angegeben:

  1. » Standardbedingungen
  2. Standardbedingungen und Information des Rechteinhabers in verschiedenen Formen, z.B. incl. schriftlicher Erlaubnis ("... must be notified when using the photo for any public work / written permission is needed from ... before using the photo for any work.")
  3. Standardbedingungen und Information/Bezahlung des Rechteinhabers ("... must be notified and credited when using the photo for any public work.")

Über Bearbeitungsrechte schweigen sich die Bedingungen aus. Ein » Artikel in psd-tutorials.de verdeutlicht die Problematik. Hier die Kurzzusammenfassung falls der Beitrag mal offline geht:

Die Betreiber der Seite Stock.XCHNG äüßern sich zu der Frage der Bildbearbeitung dem Autor des o.g. Artikels wie folgt: "Die Verwendung der Bilder von stock.xchng für Photomanipulationen, abgeleitete Arbeiten, Collagen oder jegliche andere Art von neu gestalteten Kunstwerken war noch nie erlaubt."

Eine Veränderung der Bildgröße zählt für mich nicht dazu. Inwieweit ein Bildausschnitt gegen diese Regel verstößt muss wohl im Einzelfall entschieden werden.

Auch über die Art der Quellenangabe habe ich nichts gefunden. Ich halte mich "auf gut Glück" an die Regeln von Pixelio.


Eine Möglichkeit noch ...

4. Fragen!

Soll manchmal Wunder bewirken.

Als ich die » Seite über unsere Motorräder zusammengestellt habe suchte ich nach Prospektfotos um den Originalzustand der Bikes zu zeigen. Hatte ich nicht - und selbst wenn wären es nicht meine gewesen. 

Eine höfliche Anfrage per Mail an » Yamaha und » Honda brachte die schriftliche Erlaubnis, die Fotos zu verwenden. Gerade im Fall meiner 12 Jahre alten XVS 650A kam sogar gleich das alte Prospektfoto mit. Danke! Suzuki hat bis heute auf die Anfrage nicht reagiert. Deshalb ohne Bild.

Auch von den Betreibern der Webseite der » Custombike-Show habe ich ein OK für die Nutzung ihrer Plakate bekommen. 


Update zu Pixelio

Da war doch noch was?! Ja, das » LG Köln (das waren die mit der Redtube-Sache) hat wieder mal ein "richtungweisendes Urteil" in Sachen Internet abgegeben. Es geht um die » Abmahnung wegen fehlendem Urhebervermerk bei Direktaufruf (Näheres im Link).

Klasse!

Damit sind die Webmaster wiedermal zwischen Baum und Borke gelandet. Möglicherweise liegt überhaupt kein Recht des Urhebers zur Bearbeitung des Bildes vor (» eingeschränktes Bearbeitungsrecht) anderseits lässt sich jedes Bild ja separat im Browserfenster anzeigen. Dort kann der Urheber ja nur angezeigt werden wenn der Hinweis Bestandteil des Bildes ist. Ein Widerspruch, den die Herren Richter natürlich nicht auflösen (können oder wollen).

Ich mag das Urteil hier jetzt nicht weiter bejammern, ein paar Konsequenzen ziehe ich jetzt für Pixelio aber doch:

  1. Ich verwende nur noch Bilder mit » erweitertem Bearbeitungsrecht.
  2. Jedes Bild wird mit dem Urhebervermerk als Bildbestandteil versehen.

P.S.
Pixelio hat seine » Nutzungsbedingungen inzwischen geändert (Abs. 8):
"Bei Nutzung im Internet oder digitalen Medien muß zudem der Hinweis auf PIXELIO in Form eines Links zu www.pixelio.de erfolgen.
Bei der isolierten Darstellung des Bildes durch direkten Aufruf der Bild-URL ist eine Urheberbenennung nicht erforderlich."

Ich bezweifle allerdings, dass dieser Passus Nutzer vor Abmahnungen schützt.


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